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   BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R   

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BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R (https://dejure.org/2005,3440)
BSG, Entscheidung vom 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R (https://dejure.org/2005,3440)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - B 4 RA 40/03 R (https://dejure.org/2005,3440)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Festsetzung eines höheren Werts des Rechts auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Rechtmäßigkeit der Rentenhöchstwertfestsetzung; Geringere Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug; Rangwert bei Rentenbeginn als gesetzesunmittelbare Folge ...

  • Judicialis

    GG Art 3; ; EWGRL 79/7 Art 4

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begrenzte Gesamtleistungsbewertung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesamtleistungswert hinsichtlich Rentenberechnung bei Kalendermonaten, die nur Anrechnungszeiten sind, ist verfassungsmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 321 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH (vgl stellvertr: EuGH Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-317/93, EuGHE I 1995, 4625, 4658 f = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 11 S 55 und der Rechtssache C-444/93, EuGHE I 1995, 4741, 4754 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 12 S 61 f) steht Art. 4 Abs. 1 der EWGRL 79/7 nur dann der Anwendung einer nationalen Maßnahme entgegen, die zwar neutral formuliert ist, tatsächlich aber einen wesentlich höheren Prozentsatz Frauen als Männer benachteiligt, sofern diese Maßnahme nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben.

    Die gesetzliche Entscheidung, Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug grundsätzlich nicht mehr mit Rangstellenwerten zu bewerten und sie nur noch für "Rentennahe" im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung für eine Übergangszeit begrenzt und abhängig vom Rentenbeginn abgestuft anzurechnen, ist im Hinblick auf den vom EuGH den Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahme zugestandenen weiten Entscheidungsspielraum (vgl stellvertr Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-317/93, EuGHE I 1995, 4625, 4660 f = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 11 S 56 und in der Rechtssache C-444/93, EuGHE I 1995, 4741, 4755 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 12 S 62 f) nicht zu beanstanden.

  • EuGH, 14.12.1995 - C-317/93

    Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH (vgl stellvertr: EuGH Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-317/93, EuGHE I 1995, 4625, 4658 f = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 11 S 55 und der Rechtssache C-444/93, EuGHE I 1995, 4741, 4754 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 12 S 61 f) steht Art. 4 Abs. 1 der EWGRL 79/7 nur dann der Anwendung einer nationalen Maßnahme entgegen, die zwar neutral formuliert ist, tatsächlich aber einen wesentlich höheren Prozentsatz Frauen als Männer benachteiligt, sofern diese Maßnahme nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben.

    Die gesetzliche Entscheidung, Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug grundsätzlich nicht mehr mit Rangstellenwerten zu bewerten und sie nur noch für "Rentennahe" im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung für eine Übergangszeit begrenzt und abhängig vom Rentenbeginn abgestuft anzurechnen, ist im Hinblick auf den vom EuGH den Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahme zugestandenen weiten Entscheidungsspielraum (vgl stellvertr Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-317/93, EuGHE I 1995, 4625, 4660 f = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 11 S 56 und in der Rechtssache C-444/93, EuGHE I 1995, 4741, 4755 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 12 S 62 f) nicht zu beanstanden.

  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 36/94

    Verfassungsmäßigkeit der Gesamtleistungsbewertung

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R
    Hat der Versicherte Tatbestände von "rentenrechtlichen Zeiten" erfüllt, erlangt er jeweils zeitgleich einen Rangstellenwert, dessen anteilige Höhe aus "beitragsfreien" Zeiten im Rahmen einer Gesamtleistungsbewertung von dem Verhältnis der in den "Beitragszeiten" versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst der kalenderjährlich zeitgleich versichert Gewesenen abhängig ist (§§ 63 Abs. 3, 71 Abs. 1 SGB VI; vgl dazu auch BSGE 78, 138, 142 = SozR 3-2600 § 71 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 16; BSG SozR 3-2600 § 263 Nr. 1 S 3; BSG SozR 4-2600 § 149 Nr. 1 RdNr 19; BSG Urteil vom 30. März 2004 - B 4 RA 46/02 R, veröffentlicht in JURIS).

    Die Abschaffung der Bewertung wäre jedenfalls zukunftsgerichtet eine systemkonforme Neubestimmung des Inhalts des Eigentums iS des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl zur Verfassungsmäßigkeit der Bewertung beitragsfreier Zeiten ab dem RRG 1992: BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 1 S 3 ff).

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R

    Bewertung beitragsfreier Zeiten - Israelische Versicherungszeiten -

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R
    a) Der Wert des Rechts auf Rente (sog Monatsbetrag der Rente - §§ 63 Abs. 6, 64 SGB VI) ergibt sich (für den Regelfall) als Produkt aus dem Rangwert (= Summe der EP aus Beitrags- und "beitragsfreien" Zeiten), dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert, die jeweils mit ihrem Wert, den sie bei Rentenbeginn haben, in die Rentenformel einzusetzen sind (vgl BSG SozR 3-2600 § 70 Nr. 6 S 9; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 16).

    Hat der Versicherte Tatbestände von "rentenrechtlichen Zeiten" erfüllt, erlangt er jeweils zeitgleich einen Rangstellenwert, dessen anteilige Höhe aus "beitragsfreien" Zeiten im Rahmen einer Gesamtleistungsbewertung von dem Verhältnis der in den "Beitragszeiten" versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst der kalenderjährlich zeitgleich versichert Gewesenen abhängig ist (§§ 63 Abs. 3, 71 Abs. 1 SGB VI; vgl dazu auch BSGE 78, 138, 142 = SozR 3-2600 § 71 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 16; BSG SozR 3-2600 § 263 Nr. 1 S 3; BSG SozR 4-2600 § 149 Nr. 1 RdNr 19; BSG Urteil vom 30. März 2004 - B 4 RA 46/02 R, veröffentlicht in JURIS).

  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 36/02 R

    Ausbildungszeiten - Höchstdauer der Berücksichtigung von Schul- und

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R
    Hat der Versicherte Tatbestände von "rentenrechtlichen Zeiten" erfüllt, erlangt er jeweils zeitgleich einen Rangstellenwert, dessen anteilige Höhe aus "beitragsfreien" Zeiten im Rahmen einer Gesamtleistungsbewertung von dem Verhältnis der in den "Beitragszeiten" versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst der kalenderjährlich zeitgleich versichert Gewesenen abhängig ist (§§ 63 Abs. 3, 71 Abs. 1 SGB VI; vgl dazu auch BSGE 78, 138, 142 = SozR 3-2600 § 71 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 16; BSG SozR 3-2600 § 263 Nr. 1 S 3; BSG SozR 4-2600 § 149 Nr. 1 RdNr 19; BSG Urteil vom 30. März 2004 - B 4 RA 46/02 R, veröffentlicht in JURIS).

    Die Änderungen des WFG waren ua auf eine Verbesserung der finanziellen Situation der gesetzlichen Rentenversicherung innerhalb des Systemversprechens gerichtet, die sich ua durch Leistungen der Rentenversicherungsträger in die neuen Bundesländer gegenüber der Situation bei Verabschiedung des RRG 1992 im Jahre 1989 verschlechtert hatte (vgl BSG Urteil vom 30. März 2004 - B 4 RA 36/02 R, SozR 4-2600 § 149 Nr. 1 RdNr 20 ff mwN).

  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 40/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R
    Durch diese unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit geschaffene Übergangsregelung, die, wie bereits dargelegt, von Verfassungs wegen nicht geboten war, sind die Interessen der rentennahen Jahrgänge, zu denen auch die Klägerin gehört, hinreichend berücksichtigt (vgl auch BSG Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 40/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 6 RdNr 53).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R
    Es ist dem Gesetz (zwar im Regelfall, aber) nicht stets verwehrt, Leistungen zu kürzen, den Umfang von Ansprüchen oder Anwartschaften zu mindern oder diese umzugestalten (vgl schon BVerfGE 53, 257, 293; BSG SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 S 52), wenn es hierfür auch unter Beachtung der genannten Voraussetzungen, der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG und des auf langfristige Beständigkeit angelegten Schutzes von subjektiven vermögenswerten Rechten auf Rente hinreichend gewichtige Gründe gibt.
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R
    Es ist dem Gesetz (zwar im Regelfall, aber) nicht stets verwehrt, Leistungen zu kürzen, den Umfang von Ansprüchen oder Anwartschaften zu mindern oder diese umzugestalten (vgl schon BVerfGE 53, 257, 293; BSG SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 S 52), wenn es hierfür auch unter Beachtung der genannten Voraussetzungen, der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG und des auf langfristige Beständigkeit angelegten Schutzes von subjektiven vermögenswerten Rechten auf Rente hinreichend gewichtige Gründe gibt.
  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R

    Anwartschaftszeiten für Arbeitslosengeld, Beitragsfreiheit kurzzeitiger

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R
    Es ist jedenfalls nicht erkennbar, dass der deutsche Gesetzgeber mit der Abschaffung einer systemwidrigen und möglicherweise gleichheitswidrigen Begünstigung verbunden mit einer aus Billigkeit getroffenen Übergangsregelung die Grenzen der ihm zustehenden Einschätzungsprärogative überschritten hat (vgl zur Einschätzungsprärogative auch BSG Urteil vom 18. Mai 2000 - B 11 AL 61/99 R, SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 15 S 78 ff).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R
    Auch Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Verbot der ungerechtfertigten Verschiedenbehandlung von Personengruppen (vgl BVerfGE 55, 72, 88; 88, 87, 96 f) ist nicht verletzt.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 8/96

    Begrenzte Gesamtleistungsbewertung von Anrechnungszeiten bei Umwandlung einer

  • BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R

    Zusammentreffen von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten mit

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R

    Bindungswirkung eines Vormerkungsbescheides im Kontenklärungsverfahren -

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 9 R 536/12
    Die Nichtbewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug verstoße nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 05.07.2005 (Az: B 4 RA 40/03 R) weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Europarecht.

    Zu keinem anderen Ergebnis kommt im Übrigen der 4. Senat des BSG in seiner ausführlich begründeten Entscheidung vom 05.07.2005 (B 4 RA 40/03, in Juris).

    Zu keinem anderen Ergebnis kommt der 4. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 05.07.2005 (B 4 RA 40/03, in Juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2009 - L 2 (18) KN 63/04

    Rentenversicherung

    Diese vom Gesetzgeber vorgesehene Kürzung ist verfassungsgemäß (vgl. BSG 4. Senat, Urteil vom 05.07.2005 B 4 RA 40/03 R); die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG 1.Senat, Beschluss vom 03.04.2006 1 BvR 2059/05).
  • LSG Bayern, 16.01.2007 - L 6 R 743/05

    Rückwirkende Aufhebung eines Rentenbescheides und Rückforderung der Überzahlung;

    Das angenommene Anerkenntnis hatte neben der prozessbeendigenden Wirkung auch die Wirkung eines verwaltungsrechtlichen Vertrages, an dessen Regelung die Beteiligten gebunden sind (BSG Urteil vom 26.10.2004 Az.: B 4 RA 40/03 R).
  • LSG Bayern, 20.09.2007 - L 14 R 512/06

    Berücksichtigung von Zeiten nach dem Ausscheiden aus einem Beamtenverhältnis als

    Es entspricht dem Strukturprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung, das Versicherungsprinzip und das Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der Renten zu stärken, indem Leistungen, die nicht oder nur teilweise durch Beiträge gedeckt sind, zurückgeführt werden (BSG vom 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R in SozR 4-2600 § 263 Nr. 2).
  • BSG, 31.01.2013 - B 13 R 452/12 B
    Vielmehr setzt er sich im Folgenden ausschließlich mit einer weiteren BSG-Entscheidung (B 4 RA 40/03 R) auseinander und behauptet, diese beschäftige sich nicht mit der Personengruppe, zu der er gehöre.
  • BSG, 04.01.2011 - B 13 R 275/10 B
    Sie behauptet zwar, in der von ihr benannten Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 5.7.2005 (B 4 RA 40/03 R - SozR 4-2600 § 263 Nr. 2) sei nicht geprüft worden, ob "ein Verstoß gegen Art. 3 1, 11 GG vorliegt", untersucht dieses Urteil jedoch nicht daraufhin, ob es zumindest Aussagen zur Vereinbarkeit der beanstandeten Vorschrift mit Art. 3 Abs. 1 GG enthält (vgl BSG SozR 4-2600 § 263 Nr. 2 RdNr 23 am Ende), und ebenso wenig, ob weitere Ausführungen des Urteils - insbesondere die in der Beschwerdebegründung erwähnten zur EWGRL 79/7 - Argumente enthalten, die auch im Rahmen der Prüfung einer Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 2 GG von Bedeutung sind.
  • BSG, 29.07.2009 - B 13 R 201/09 B
    8 Vielmehr trägt sie selbst vor, das BSG habe in seiner Entscheidung vom 5.7.2005 (B 4 RA 40/03 R, SozR 4-2600 § 263 Nr. 2) die "Verfassungsmäßigkeit und europarechtliche Konformität der in Rede stehenden Norm auch im Hinblick auf die Diskriminierung von Frauen geprüft" und bejaht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 1 RA 71/03
    Nur ergänzend verweist der Senat darauf, dass die einzelnen Neuregelungen, nämlich die Neubewertung der Arbeitslosigkeitszeiten ohne Leistungsbezug, die Neubewertung der beitragsfreien Zeiten und der ersten 5 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten sowie die Einführung der Rentenabschläge als jeweils mit Art. 14 GG vereinbar anzusehen sind (vgl. wiederum BSG-Urteil vom 18. April 1996, bereits zitiert, zum RRG 1992 sowie BSG-Urteil vom 5. Juli 2005, Az: B 4 RA 40/03 R zum WFG - Neubewertung der Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug und Urteil des Senats vom 28. April 2005, Az.: L 1 RA 255/04, beispielhaft zu den Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.01.2011 - L 9 R 4041/10
    Auf die Ausführungen im Urteil des BSG vom 20. Oktober 2004 -B 5 RJ 39/03 R - in Juris bzw. SozR 4-2600 § 263 Nr. 2, das den Beteiligten übersandt wurde, wird Bezug genommen.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 R 3525/15
    Diese Regelung ist auch verfassungsgemäß (BSG Urteil vom 5. Juli 2005 - B 4 RA 40/03 R - juris Rn 18 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2010 - L 10 R 2208/07

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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